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4 Erw./ 4 Kinder
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Trier eine Beherbergungssteuer in Höhe von 3,5% zzgl. Mwst. erhebt. Diese ist vor Ort durch den Gast zu begleichen. Ausgenommen von der Besteuerung sind beruflich veranlasste Übernachtungen.
Zur Kenntnis genommen und weiter zur Buchung